Kosten
Die Bezahlung richtet sich nach dem Umfang des Betreuungsverhältnisses.
Je nach Familiensituation und Berufstätigkeit, kann ein Teil der Kosten
für die Betreuung vom Jugendamt übernommen werden.
Dazu kann ein Antrag beim zuständigen Jugendamt gestellt werden.
Nähere Infos dazu können beim Jugendamt erfragt werden.